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Das Anmeldeformular (Anmeldung Gast) muss vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.


Gesundheit:
Der Hund muss gesund sein und über die aktuelle Kombi Impfung (nicht älter als 1 Jahr) verfügen. Oder alternativ, falls der Hund keine gültige Impfung hat, ist eine Titerbestimmung vom Tierarzt vorzuweisen. Die Nasale Zwingerhustenimpfung ist dringend empfohlen. Krankheit und (voraussichtliche) Läufigkeit, muss im Voraus gemeldet werden. Für eventuelle Schwangerschaften kann die Pension nicht belangt werden. In Rudel / Gruppenhaltungen kann es durch Spielen oder Zankereien auch mal zu kleineren Verletzungen / Kratzer kommen. Bei Krankheit/Verletzung des Tieres steht es der Pension frei einen Tierarzt aufzusuchen und das Tier behandeln zu lassen. Die dabei entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Besitzers. Kleinere Verletzungen/Krankheiten (wie z.B. Durchfall) werden von der Pension, soweit keine Gefahr für das Tier besteht, selbst behandelt.
Die Auslagen (Spezialfutter, selbst zubereitete Mahlzeiten oder allfällige Medikamente etc.) werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
Regelmässige Entwurmung ist mind. alle 3 Monate vorgeschrieben und Zeckenschutz ist Aufgrund der Spaziergängen im Wald und Feld empfohlen.
Der Impfausweis muss (zur Einsicht des Betreuungspersonals) mitgeführt werden

Katzen müssen Kastriert sein und über gültige Impfungen und FelV Test Negativ verfügen


Kosten:
Bei Stornierungen,  oder beim Fernbleiben (resp. vorzeitiges Abholen) von reservierten Terminen sind die Unterbringungskosten geschuldet. Die Pension entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung zu entrichten ist. Der An- und Abreisetag wird voll verrechnet, egal um welche Uhrzeit der Hund gebracht / geholt wird. Die Unterbringungskosten müssen spätestens bei der Abholung des Hundes Bar bezahlt werden. Eine Vorauszahlung kann von der Pension verlangt werden.


Haftung:
Für die vom Hund angerichteten Schäden an Mobilien/Immobilien und Mensch/Tier kommt der Hundehalter auf. Der Hundehalter haftet für alle von seinem Hund verursachten Schäden und verfügt über eine im Kanton Bern obligatorische Haftpflichtversicherung. 

Wird das Tier nicht wie vereinbart abgeholt, steht es der Pension frei das Tier (bei z.B. Platzmangel) anderweitig in Aufsicht zu geben oder schlimmstenfalls umzuplatzieren. Für die dabei entstandenen Kosten kommt der Besitzer auf.